Zuständigkeitsbereich


Im Deutschen Roten Kreuz ist die örtliche Zuständigkeit satzungsrechtlich im sogenannten "Territorialprinzip" geregelt. In den allgemeinen Bestimmungen § 1 (3) unserer Satzung steht:

"... Tätigkeit erstreckt sich auf das Gebiet der Stadt Maulbronn, der Gemeinde Sternenfels und der Gemeinde Ölbronn-Dürrn, Ortsteil Ölbronn."

Mit der Gründung des Roten Kreuzes als Sanitätskolonne im Jahr 1913 in Maulbronn ist erstmals die örtliche Zuständigkeit festgelegt worden. 1970 wird die seither selbstständige Gemeinde Schmie zu einem Stadtteil von Maulbronn. Es folgt 1975 die Eingemeindung von Zaisersweiher.

Durch die Auflösung der jeweiligen DRK Ortsvereine wird das Zuständigkeitsgebiet 2003 um Sternenfels und Diefenbach sowie 2006 um Ölbronn erweitert.